Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2115
OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85 (https://dejure.org/1985,2115)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.1985 - 3 Ss 121/85 (https://dejure.org/1985,2115)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 1985 - 3 Ss 121/85 (https://dejure.org/1985,2115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrlässige Mitwirkung; Fahrlässige Nebentäterschaft; Ordnungswidrigkeit; Normadressat; Bußgeldandrohung

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 431
  • NStZ 1986, 128
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52

    Rücklichter - § 222 StGB, fahrlässiges Dazwischentreten, Verantwortungsbereiche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85
    Allein diese auch dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Ansicht (vgl. BT-Drucks. aaO.) verhindert, daß im Ordnungswidrigkeitenrecht die im Strafrecht von der höchstrichterlichen Rechtspr. und der h. M. in der Lit. abgelehnte Lehre vom Regreßverbot eingeführt wird, nach der bei vorsätzlichen Taten ein Rückgriff auf fahrlässige Erstursachen ausgeschlossen sein soll (RGSt 61, 318; 64, 316, 370; BGHSt 4, 360; BGH bei Dallinger, MDR 1956, 526; Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 1 3 Rdnr. 78 f.; SK StGB vor § 1 Rdnr. 49 und 7).«.
  • BGH, 06.04.1983 - 2 StR 547/82

    Verurteilung wegen Beteiligung an Ordnungswidrigkeiten - Durchführung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85
    Zwar scheidet bei einem lediglich fahrlässigen Tatbeitrag eine Ahndung nach § 14 Abs. 1 OWiG wegen Beteiligung an der von einem anderen begangenen Ordnungswidrigkeit aus, da als Beteiligung i. S. des § 14 Abs. 1 OWiG nur solche Mitwirkungsformen in Betracht kommen, die im Bereich des Strafrechts als Mittäterschaft, Anstiftung oder Beihilfe zu werten wären (BGHSt 31, 309 [hier: IV (468) 139 e]; BayObLG .
  • RG, 14.06.1927 - I 303/27

    Können die Inhaber einer Fabrik, die ohne baupolizeiliche Genehmigung eine in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85
    Allein diese auch dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Ansicht (vgl. BT-Drucks. aaO.) verhindert, daß im Ordnungswidrigkeitenrecht die im Strafrecht von der höchstrichterlichen Rechtspr. und der h. M. in der Lit. abgelehnte Lehre vom Regreßverbot eingeführt wird, nach der bei vorsätzlichen Taten ein Rückgriff auf fahrlässige Erstursachen ausgeschlossen sein soll (RGSt 61, 318; 64, 316, 370; BGHSt 4, 360; BGH bei Dallinger, MDR 1956, 526; Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 1 3 Rdnr. 78 f.; SK StGB vor § 1 Rdnr. 49 und 7).«.
  • RG, 02.10.1930 - II 673/30

    1. Fahrlässige Tötung eines Kindes durch ungenügende Betreuung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85
    Allein diese auch dem Willen des Gesetzgebers entsprechende Ansicht (vgl. BT-Drucks. aaO.) verhindert, daß im Ordnungswidrigkeitenrecht die im Strafrecht von der höchstrichterlichen Rechtspr. und der h. M. in der Lit. abgelehnte Lehre vom Regreßverbot eingeführt wird, nach der bei vorsätzlichen Taten ein Rückgriff auf fahrlässige Erstursachen ausgeschlossen sein soll (RGSt 61, 318; 64, 316, 370; BGHSt 4, 360; BGH bei Dallinger, MDR 1956, 526; Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 1 3 Rdnr. 78 f.; SK StGB vor § 1 Rdnr. 49 und 7).«.
  • BayObLG, 25.02.1980 - 1 ObOWi 624/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 3 Ss 121/85
    VRS 58, 458; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG § 14 Rdnr. 8; vgl. auch BT-Drucks. V/ 1269 S. 49).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - Ws 311/85   

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https://dejure.org/1985,4148
OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - Ws 311/85 (https://dejure.org/1985,4148)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.1985 - Ws 311/85 (https://dejure.org/1985,4148)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 1985 - Ws 311/85 (https://dejure.org/1985,4148)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dolmetscher; Wahlverteidiger; Ausländischer Mandant; Staatskasse

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 343
  • NStZ 1986, 128
  • AnwBl 1986, 107
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - Ws 311/85
    Diese Vorschrift betrifft, wie auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) vom 23.10.1978 (NJW 1979, 1091 [hier: IV (467) 127 b-c]) und der .
  • OLG Düsseldorf, 10.01.1980 - 1 Ws 831/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - Ws 311/85
    Bericht der Europäischen Kommission für Menschenrechte (EKMR) vom 18.5.1977 (NJW 1978, 477) zeigen, nur die gerichtliche Hinzuziehung eines Dolmetschers (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1980, 2655 [hier: (467) 127 d]).
  • OLG Zweibrücken, 19.12.1979 - 1 Ws 377/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - Ws 311/85
    Ob ein Angekl., der einen Wahlverteidiger hat und sich mit diesem nicht verständigen kann, unter Berufung auf Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MenschRKonv die Ä unentgeltliche Ä gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers verlangen könne (so u. a. LG Berlin, AnwBl 1980, 30), oder ob der Angekl. in diesem Fall einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers habe, der seinerseits die Dolmetscherkosten nach § 97 Abs. 2 BRAGebO erstattet verlangen könne (so Kleinknecht, aaO. Rdnr. 19), läßt der Senat dahingestellt, weil der Angekl. entsprechende Anträge hier nicht gestellt hat (vgl. dazu auch OLG Zweibrücken, NJW 1980, 2143 [hier: (467) 129 b-c]; OLG Frankfurt, NJW 1981, 533).
  • OLG Frankfurt, 13.11.1980 - 2 Ws 190/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - Ws 311/85
    Ob ein Angekl., der einen Wahlverteidiger hat und sich mit diesem nicht verständigen kann, unter Berufung auf Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MenschRKonv die Ä unentgeltliche Ä gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers verlangen könne (so u. a. LG Berlin, AnwBl 1980, 30), oder ob der Angekl. in diesem Fall einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers habe, der seinerseits die Dolmetscherkosten nach § 97 Abs. 2 BRAGebO erstattet verlangen könne (so Kleinknecht, aaO. Rdnr. 19), läßt der Senat dahingestellt, weil der Angekl. entsprechende Anträge hier nicht gestellt hat (vgl. dazu auch OLG Zweibrücken, NJW 1980, 2143 [hier: (467) 129 b-c]; OLG Frankfurt, NJW 1981, 533).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2002 - 3 Ws 336/02

    Kostenfestsetzung nach Durchführung eines Strafverfahrens gem. § 464b Satz 3 StPO

    In der Rechtsprechung und Literatur wird die Frage der Reichweite der in § 464 b Satz 3 StPO ausgesprochenen Verweisung - vornehmlich im Hinblick auf die in Betracht kommende Beschwerdefrist - unterschiedlich beantwortet (für die Anwendung der zweiwöchigen Beschwerdefrist des § 569 Abs. 1 ZPO [§ 577 Abs. 2 ZPO a.F.]: Senat, Beschluss vom 20.12.2001 - 3 Ws 512/91 - JMBl. NW 2002, 139; OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - VRS 99, 461; OLG Koblenz Rpfleger 2000, 126; OLG Köln Rpfleger 2000, 422; OLG München AnwBl. 1986, 107; OLG Stuttgart SJZ 49, 574; LG Düsseldorf MDR 1954, 58; Hilger in Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 464 b Rn. 9; Franke in KK StPO, 4. Auflage, § 464 b Rn. 4; Krehl in HK StPO, 3. Auflage, § 464 b Rn. 6; Schmidt, MDR 1982, 252; für die Anwendung der einwöchigen Beschwerdefrist des § 311 Abs. 2 StPO: BayObLG JZ 1954, 56 [57]; OLG Düsseldorf - 1. Strafsenat - Rpfleger 2000, 126; OLG Düsseldorf - 4. Strafsenat - Beschluss vom 7. Februar 2000 - 4 Ws 400/99 - OLG Karlsruhe Rpfleger 2000, 124 [125]; OLG Dresden StV 2001, 634; KG Rpfleger 2000, 38; NJW 1955, 35; OLG München MDR 1957, 375; OLG Saarbrücken Rpfleger 1960, 342 [343], OLG Celle HRR 1928 Nr. 99; Pfeiffer, StPO, 3. Auflage, § 464 b Rn. 4; Stöckel in KMR StPO, § 464 b Rn. 19; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, § 464 b Rn. 7; Jung NJW 1973, 985 [986]; Fontes GA 1955, 40 [46]).

    Aus der Verweisung folgt vielmehr auch, dass der strafprozessuale Kostenerstattungsanspruch den Regeln des Zivilprozesses unterworfen werden soll, um so die verfahrensrechtlich einheitliche Behandlung derselben Rechtsmaterie - auch im Beschwerderechtszug - zu gewährleisten (vgl. OLG Köln Rpfleger 2000, 422; OLG München AnwBl 1986, 107; Hilger a.a.O. § 464 b Rn. 9; Rüth NJW 1954, 568).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 3 Ws 132/99

    Frist für Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsanwaltsvergütung:

    Obwohl die gesetzliche Neufassung keine unmittelbare Regelung der seit langem in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage enthält, ob für die sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse in Strafsachen nach § 464 b - 133 - AnwBl 2000, 133-135 - 134 - StPO die sofortige Beschwerde nach § 577 Abs. 2 ZPO mit einer Beschwerdefrist von zwei Wochen gilt (sog. zivilprozessuale Lösung, vgl.: OLG München AnwBl 1986, 107 f.; OLG Koblenz Rpfleger 1989, 78 f.; KK - Franke, StPO, 4. Auflage 1999, § 464 b Rdnr. 4 m. w. N.) oder § 311 Abs. 2 StPO mit einer Frist von einer Woche Anwendung findet (sog. strafprozessuale Lösung, vgl. nur: KG NJW 1955, 35; dass. MDR 1982, 251 f.; BayObLG …

    d) Das Argument der Gegenansicht, bei Anwendung der Frist des § 311 Abs. 2 StPO komme es zu einer Aufspaltung der Anfechtungsfristen insoweit, als für die Einlegung der Erinnerung die Zweiwochenfrist gelte (vgl. nur OLG München AnwBl 1986, 107), während für die sofortige Beschwerde die Wochenfrist Anwendung finde, ist im übrigen durch die Neuregelung des § 11 Abs. 1 RPflG und die Abschaffung der Durchgriffserinnerung überholt (LG Karlsruhe aaO).

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 4 Ws 311/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1808
OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 4 Ws 311/85 (https://dejure.org/1985,1808)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.11.1985 - 4 Ws 311/85 (https://dejure.org/1985,1808)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. November 1985 - 4 Ws 311/85 (https://dejure.org/1985,1808)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 33 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • MDR 1986, 343
  • NStZ 1986, 128
  • StV 1986, 491
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 4 Ws 311/85
    Ob ein Angeklagter, der einen Wahlverteidiger hat und sich mit diesem nicht verständigen kann, unter Berufung auf Art. Abs. 5 lit. e MRK die - unentgeltliche - gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers - möglicherweise auch ohne Rücksicht auf seine Vermögensverhältnisse - verlangen kann (so AG Bremen StV 1984, 115 ; LG Berlin AnwBl 1980, 30), oder ob er in diesem Fall einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers hat, der die Dolmetscherkosten nach § 97 Abs. 2 BRAGO erstattet verlangen kann (so Kleinknecht, a.a.O. Rdn. 19), kann hier dahinstehen, da der Angeklagte entsprechende Anträge nicht gestellt hat (vgl. dazu auch OLG Zweibrücken NJW 1980, 2145; OLG Frankfurt NJW 1981, 555).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 4 Ws 311/85
    Ob ein Angeklagter, der einen Wahlverteidiger hat und sich mit diesem nicht verständigen kann, unter Berufung auf Art. Abs. 5 lit. e MRK die - unentgeltliche - gerichtliche Beiziehung eines Dolmetschers - möglicherweise auch ohne Rücksicht auf seine Vermögensverhältnisse - verlangen kann (so AG Bremen StV 1984, 115 ; LG Berlin AnwBl 1980, 30), oder ob er in diesem Fall einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers hat, der die Dolmetscherkosten nach § 97 Abs. 2 BRAGO erstattet verlangen kann (so Kleinknecht, a.a.O. Rdn. 19), kann hier dahinstehen, da der Angeklagte entsprechende Anträge nicht gestellt hat (vgl. dazu auch OLG Zweibrücken NJW 1980, 2145; OLG Frankfurt NJW 1981, 555).
  • EGMR, 28.11.1978 - 6210/73

    Luedicke, Belkacem und Koç ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 4 Ws 311/85
    Diese Vorschrift betrifft, wie auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) vom 25. Oktober 1978 (NJW 1979, 1091 f.) und der vorausgegangene Bericht der Europäischen Kommission für Menschenrechte (EMKR) vom 18. Mai 1977 (NJW 1978, 477 f.) zeigen, nur die gerichtliche Hinzuziehung eines Dolmetschers (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1980, 2655).
  • OLG Düsseldorf, 10.01.1980 - 1 Ws 831/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.11.1985 - 4 Ws 311/85
    Diese Vorschrift betrifft, wie auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) vom 25. Oktober 1978 (NJW 1979, 1091 f.) und der vorausgegangene Bericht der Europäischen Kommission für Menschenrechte (EMKR) vom 18. Mai 1977 (NJW 1978, 477 f.) zeigen, nur die gerichtliche Hinzuziehung eines Dolmetschers (vgl. OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, NJW 1980, 2655).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Soweit demgegenüber die Ansicht vertreten wird, Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK beschränke die Unentgeltlichkeit der Dolmetscherleistung auf "Prozeßhandlungen des Beschuldigten oder gegenüber dem Beschuldigten" (Wolf StV 1992, 364, 367) oder auf die (durch Ermittlungsbehörden oder Gerichte) angeordnete Anwesenheit eines Dolmetschers (etwa OLG Düsseldorf NJW 1980, 2655; NStZ 1986, 128; LG Berlin AnwBl 1980, 30), wird dies weder der Stellung des Angeklagten als Verfahrenssubjekt noch der des mit der Verteidigung beauftragten Rechtsanwaltes als unabhängigem Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) gerecht.
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